Mediation ist gemäß §1 Abs. 1 des Mediationsgesetzes „ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.“
Das Ziel der Mediation ist es, ohne die Beteiligung eines Gerichts oder einer hoheitlichen Institution, zwischen streitenden Parteien (auch Personen!) eine verbindliche Einigung herbeizuführen.